Si, ut adlegatis, mater vestra ad deludendam inofficiosi querellam paene universas facultates suas, dum ageret in rebus humanis, factis donationibus sive in quosdam liberos sive in extraneos exhausit ac postea vos ex duabus unciis fecit heredes easque legatis et fideicommissis exinanire gestivit, non iniuria iuxta formam super inofficioso testamento constitutorum subveniri vobis utpote quartam partem non habentibus desideratis.
von louis.876 am 12.03.2017
Wenn, wie Sie behaupten, Ihre Mutter fast ihr gesamtes Vermögen zu Lebzeiten durch Schenkungen an bestimmte Kinder oder Außenstehende aufgebraucht hat, um eine Anfechtung ihres Testaments zu verhindern, und Sie dann zu nur einem Sechstel ihres Nachlasses als Erben eingesetzt und diesen Anteil durch Vermächtnisse und Treuhandverfügungen zusätzlich schmälern wollte, sind Sie berechtigt, Hilfe nach den Gesetzen über ungerechte Testamente zu suchen, da Sie Ihren gesetzlichen Pflichtteil von einem Viertel nicht erhalten haben.
von emely.s am 03.02.2020
Falls, wie ihr behauptet, eure Mutter zur Vereitlung der Beschwerde eines undankbaren Willens nahezu alle ihre Ressourcen während ihres Lebens durch Schenkungen an bestimmte Kinder oder Fremde erschöpft und euch später zu Erben von zwei Unzen ernannt hat und diese durch Vermächtnisse und Fideikommisse zu leeren beabsichtigte, begehrt ihr nicht zu Unrecht gemäß der Vorschrift über das undankbare Testament Unterstützung, da ihr nicht den vierten Teil erhalten habt.