Et perfruatur nostro beneficio a vetustate quidem neglectus, a nostro autem vigore recreatus, nisi pater adhuc superstes vel repudiavit querellam vel quinquennium tacuit, scilicet post aditam hereditatem.
von louisa.q am 25.07.2018
Und er soll von unserer Vergünstigung profitieren, die in der Vergangenheit vernachlässigt, jedoch durch unsere Autorität erneuert wurde, es sei denn, der überlebende Vater hat entweder die Beschwerde zurückgewiesen oder fünf Jahre nach Antritt des Erbes geschwiegen.
von aleksander.g am 17.05.2020
Und er möge unseren Vorteil genießen, der zwar von der Antike vernachlässigt, aber durch unsere Kraft wiederhergestellt wurde, es sei denn, der noch lebende Vater hat entweder die Beschwerde zurückgewiesen oder während fünf Jahren geschwiegen, und zwar nachdem die Erbschaft angetreten wurde.