Nulla licentia ei vel alii personam eius solam praetendenti concedenda contradicendi, cum in possessionem ex huiusmodi causa actor mittitur:
von benedikt878 am 22.01.2014
Es soll ihm oder einer anderen Person, die allein seine Person geltend macht, keine Erlaubnis erteilt werden, Widerspruch zu erheben, wenn der Kläger aufgrund einer solchen Ursache in Besitz gesetzt wird.
von nikolas.828 am 09.08.2014
Weder er noch jemand anderes, der vorgibt, ausschließlich in seinem Namen zu handeln, sollte berechtigt sein, Einspruch zu erheben, wenn dem Kläger aus einem solchen Grund Besitz gewährt wird.