Et per res et facultates fugientis victori satisfiat, sive ipse iudex ex sua iurisdictione hoc facere potest, sive per relationem ad maiorem iudicem hoc referatur et ex eo legitima via contra res contumacis aperiatur:
von stella.927 am 15.11.2013
Und durch die Sachen und Ressourcen des Flüchtenden soll dem Sieger Genugtuung verschafft werden, sei es, dass der Richter selbst aus seiner eigenen Jurisdiktion dies zu tun vermag, oder sei es, dass durch Verweisung dies an einen höheren Richter verwiesen wird und dadurch ein legitimer Weg gegen die Besitztümer des Widerspenstigen eröffnet wird:
von robin.u am 12.05.2023
Und es soll dem Sieger aus dem Vermögen und den Vermögenswerten der geflüchteten Person Genugtuung gewährt werden, sei es durch direkte Maßnahmen des Richters innerhalb seiner eigenen Gerichtsbarkeit oder durch Verweisung der Angelegenheit an einen höheren Richter, der dann Rechtsverfahren gegen das Vermögen der gerichtlich Säumigen einleiten kann: