Hac perpetua lege sancimus provincialibus iudiciis non posse fori praescriptionem opponere eos, qui ad curiam vocantur vel cohortalibus deberi dicuntur officiis vel aliis corporibus obnoxii sunt, eos etiam, qui superexactiones vel concussiones perpetrasse firmentur:
von max861 am 28.09.2013
Mit diesem ewigen Gesetz setzen wir fest, dass in Provinzialgerichtsprozessen diejenigen den Gerichtsstandsverweigerung nicht entgegensetzen können, die zur Kurie gerufen werden oder als den Kohortaldiensten schuldig gelten oder anderen Körperschaften verpflichtet sind, sowie diejenigen, bei denen feststeht, dass sie Überforderungen oder Erpressungen begangen haben:
von amelie.i am 28.10.2023
Wir verordnen hiermit kraft eines dauerhaften Gesetzes, dass folgende Personen die Gerichtsbarkeit in Provinzgerichten nicht anfechten können: diejenigen, die zur Mitarbeit im Stadtrat vorgeladen sind, diejenigen, die Dienstverpflichtungen in provinziellen Verwaltungsämtern haben, diejenigen, die anderen Organisationen verpflichtet sind, sowie diejenigen, bei denen Erpressung oder Betrug festgestellt wurde: