Super publicis autem functionibus et debitis nemini liceat fori praescriptionem opponere praeter eos qui specialiter excepti sunt.
von tom.t am 22.12.2014
Bezüglich öffentlicher Funktionen und Schulden ist es niemandem erlaubt, die Gerichtsstandseinrede zu erheben, ausgenommen diejenigen, die ausdrücklich ausgenommen sind.
von jaden868 am 24.05.2015
Hinsichtlich öffentlicher Aufgaben und Schulden darf niemand die Gerichtsbarkeit anfechten, es sei denn, es handelt sich um Personen, die ausdrücklich davon ausgenommen sind.