Et tribuni sive vicarii capitalem sibi animadversionem subeundam esse cognoscant, si vel suam vel militum exsecutionem interdictam praebuerint.
von elisa858 am 18.11.2013
Militäroffiziere und ihre Stellvertreter sollten sich bewusst sein, dass sie mit der Todesstrafe rechnen müssen, wenn sie oder ihre Soldaten verbotene Durchsetzungshandlungen ausführen.
von diego.o am 22.10.2015
Und die Tribunen oder Vikare sollen wissen, dass sie die Todesstrafe zu erwarten haben, wenn sie entweder ihre eigene oder die den Soldaten untersagte Vollstreckung durchgeführt haben.