Is vero, qui suam causam sive criminalem sive civilem sine caelesti oraculo in vetito vocabit examine aut exsecutionem poposcerit militarem, actor quidem propositi negotii actione multetur, reus vero pro condemnato habeatur:
von tessa.962 am 28.10.2018
Wer ohne göttliche Erlaubnis eine Straf- oder Zivilklage vor Gericht bringt oder militärische Durchsetzung fordert, soll, wenn er der Kläger ist, entsprechend der Art seines Anspruchs bestraft werden, und wenn er der Beklagte ist, soll er automatisch als schuldig gelten:
von felicitas.835 am 07.10.2019
Derjenige, der seine Rechtssache, sei es kriminell oder zivil, ohne himmlisches Orakel in verbotener Untersuchung anrufen oder militärische Vollstreckung gefordert hat, soll als Kläger durch die Handlung der vorgeschlagenen Angelegenheit bestraft werden, während der Beklagte als verurteilt gelten soll: