Si enim verba consueta stipulationum et subtilis, immo magis supervacua observatio ab aula concessa est, nos, qui nuper legibus a nobis scriptis multa vitia stipulationum multasque ambages scrupulososque circuitus correximus, cur non et in huiusmodi scriptura totam formidinem veteris iuris amputamus, ut, si quis haec scripserit vel unum ex his, adquiescere eis compellatur et ea ad effectum omnimodo perducere?
von cristin.n am 22.03.2024
Da das Gericht bereits die traditionelle Formulierung von Verträgen und deren übermäßig subtile, beziehungsweise unnötige Formalitäten abgeschafft hat, und wir in unserer Gesetzgebung kürzlich viele Mängel, unnötige Komplikationen und mühsame Technikalia im Vertragsrecht beseitigt haben, warum sollten wir diese Art von Dokument nicht auch von allen Einschränkungen des alten Rechts befreien? Auf diese Weise sollte derjenige, der diese Bedingungen oder auch nur eine davon niederschreibt, verpflichtet sein, sie vollständig zu akzeptieren und umzusetzen.
von pascal.d am 29.10.2016
Denn wenn die üblichen Worte der Vereinbarungen und die subtile, vielmehr überflüssige Beachtung vom Gerichtshof aufgegeben worden sind, warum sollten wir nicht auch in dieser Art von Schriftsatz die gesamte Furcht des alten Rechts abschneiden, so dass, wenn jemand diese Dinge oder eines davon niedergeschrieben hat, er gezwungen wird, sich ihnen zu fügen und sie in jeder Hinsicht zur Ausführung zu bringen?