In pro non scriptis autem non omnibus, sed quibusdam, quia eorum quaedam, etsi talia sunt, tamen cum suo onere veniebant, quae et nos in novi iuris compositione specialiter enumerari iussimus, ne quis veteris iuris prolixitatem quasi rebus necessariam vel pro eorum revolvat scientia.
von eric.o am 29.11.2016
Was Bestimmungen betrifft, die als ungeschrieben gelten, so trifft dies nicht auf alle, sondern nur auf einige zu, da bestimmte Vorschriften, auch wenn sie in diese Kategorie fallen, dennoch ihre Verpflichtungen beibehielten. Wir haben ausdrücklich angeordnet, diese in unserem neuen Rechtskodex aufzulisten, damit niemand zum ausführlichen alten Gesetz zurückkehren muss, sei es aus vermeintlicher Notwendigkeit für diese Angelegenheiten oder um diese Bestimmungen zu verstehen.
von jann.968 am 02.03.2021
Darüber hinaus betreffend ungeschriebene Dinge, nicht alle, sondern gewisse, da einige von ihnen, obwohl sie derart sind, dennoch mit ihrer Last kamen, welche wir in der Zusammenstellung des neuen Rechts ausdrücklich aufzuzählen angeordnet haben, damit niemand zur Weitschweifigkeit des alten Rechts zurückkehre, als ob dies für Angelegenheiten oder für deren Verständnis notwendig wäre.