Cum in integrum pupilla restituta rescindi transactionem vel divisionem placuit, tu quoque actionibus, quas pridem habuisti, utaris.
von louise9929 am 18.01.2022
Wenn die weibliche Mündel in ihre vollen Rechte wiedereingesetzt wurde und beschlossen wurde, die Transaktion oder Teilung aufzuheben, kannst auch du die Handlungen nutzen, die du zuvor hattest.
von Mila am 10.02.2023
Da beschlossen wurde, dass die Transaktion oder Teilung nach der Wiederherstellung der Rechte der jungen Frau aufgehoben wird, können Sie auch die Rechtshandlungen nutzen, die Sie zuvor hatten.