Si iam puberes utriusque sexus parentium hereditatem adistis, sed etiam nunc in ea aetate estis, ut eo, quod paternae hereditati vos obligastis, in integrum restitutionis auxilium accipere debeatis, adite per procuratores vestros praesidem provinciae.
von katharina.s am 25.04.2023
Wenn Sie und Ihre Geschwister die elterliche Erbschaft bereits als Minderjährige angetreten haben, aber noch jung genug sind, um aufgrund Ihrer Verpflichtung gegenüber der väterlichen Erbschaft Anspruch auf rechtlichen Schutz zu haben, sollten Sie über Ihre Rechtsvertreter Kontakt zum Provinzgouverneur aufnehmen.
von franz.838 am 04.06.2018
Wenn ihr bereits als Heranwachsende beider Geschlechter das Erbe eurer Eltern angetreten habt und noch in einem Alter seid, in dem ihr aufgrund eurer Verpflichtung zum väterlichen Erbe Anspruch auf vollständige rechtliche Wiederherstellung habt, wendet euch durch eure Bevollmächtigten an den Provinzgouverneur.