Cum adlegas partem rerum vel actionum dimidiam fisco, quo magis viribus eius protegaris, velle te donare, huiusmodi litium donationem admitti temporum meorum disciplina non patitur.
von tea.s am 11.02.2017
Wenn Sie versuchen, die Hälfte Ihrer Vermögenswerte oder Rechtsansprüche an den Reichsschatz zu übertragen und behaupten, Sie wollten eine Spende zur Erlangung besseren rechtlichen Schutzes leisten, erlaubt das geltende Recht während meiner Herrschaft eine solche Rechtsübertragung nicht.
von leoni.w am 20.08.2015
Wenn du die Hälfte der Eigenschaften oder Handlungen dem Fiskus zuweist und erklärst, dass du spenden möchtest, um mehr durch dessen Kräfte geschützt zu werden, erlaubt die Disziplin meiner Zeit nicht, dass Klagen dieser Art als Schenkung angenommen werden.