Quod si nullum in hac parte consensum praebuerint, ut libelli aut tituli eorum nominibus aedibus adfigantur alienis, eatenus in eos qui fecerint vindicetur, ut adfecti plumbo perpetuis metallorum suppliciis deputentur.
von lana945 am 07.01.2017
Wenn sie keine Erlaubnis erteilen, dass ihre Namen auf Hinweisschildern oder Anschlägen an fremden Gebäuden angebracht werden, werden diejenigen, die dies tun, mit Bleibrennzeichen bestraft und zu lebenslanger Haft mit Zwangsarbeit in den Bergwerken verurteilt.
von mira.z am 17.08.2015
Sollten sie in dieser Hinsicht keine Zustimmung erteilt haben, dass Mitteilungen oder Inschriften mit ihren Namen an fremden Gebäuden angebracht werden, so soll gegen diejenigen, die dies getan haben, derart vorgegangen werden, dass sie, mit Blei gezeichnet, zu lebenslangen Zwangsarbeiten in den Bergwerken verurteilt werden.