De quorum nominibus, si temere versati fuerint, ad sublimitatem tuam referri per ordinarios iudices oportebit, ut in eos severissime vindicetur.
von johanna856 am 04.10.2018
Ihre Namen müssen von den ordentlichen Richtern Eurer Exzellenz gemeldet werden, wenn sie sich rücksichtslos verhalten, damit sie mit äußerster Strenge bestraft werden können.
von victoria825 am 03.09.2013
Bezüglich deren Namen, falls sie leichtfertig gehandelt haben sollten, wird es erforderlich sein, durch die ordentlichen Richter an Eure Hoheit zu verweisen, damit gegen sie aufs Schärfste vorgegangen werden kann.