Omnia praedia, tam ea, quae in re privata olim tenentur, quam illa, quae ex proscriptorum bonis ad fiscum sunt devoluta, eatenus ab huiusmodi privilegiis et excusationibus submoveantur, ut omnes species annonarias, cursitationes etiam debitas atque integram opinionem sciant esse solvendam.
von lara.t am 08.06.2018
Alle Ländereien, ob sie zuvor in Privatbesitz waren oder aus beschlagnahmtem Vermögen an den Staatsschatz übertragen wurden, verlieren ihre bisherigen Privilegien und Befreiungen und müssen sämtliche Getreideabgaben, erforderliche Transportgebühren und den vollständigen festgesetzten Betrag entrichten.
von julie.836 am 04.11.2023
Alle Grundbesitze, sowohl jene, die zuvor in Privatbesitz ghealten wurden, als auch jene, die aus den Gütern der Geächteten an die Staatskasse gefallen sind, sollen derart von derartigen Privilegien und Befreiungen ausgenommen werden, dass sie sämtliche Getreidelieferungen, ebenso die fälligen Transportabgaben und die vollständige Abgabe zu entrichten wissen.