Privatas possessiones nostras ab universis muneribus sordidis placet esse immunes, neque earum conductores nec colonos vel ad extraordinaria munera vel superindictiones aliquas conveniri.
von lillie9964 am 23.05.2023
Hiermit erklären wir, dass unsere Privatbesitztümer von allen niederen Verpflichtungen befreit sind, und weder deren Pächter noch Landwirte können aufgefordert werden, zusätzliche Pflichten zu erfüllen oder Zusatzsteuern zu zahlen.
von lilly.m am 28.10.2019
Es ist erwünscht, dass unsere privaten Besitztümer von allen gemeinen Abgaben befreit sind, und weder deren Pächter noch Siedler sollen weder zu außerordentlichen Verpflichtungen noch zu zusätzlichen Abgaben herangezogen werden.