Rem privatam nostram levandorum provincialium causa canonicas necessitates ea condicione, qua cunctos, volumus sustinere.
von helena.968 am 26.09.2013
Wir möchten, dass unser privater Besitz den üblichen steuerlichen Verpflichtungen unter den gleichen Bedingungen wie alle anderen unterliegt, um die Bewohner der Provinz zu entlasten.
von amy.d am 05.04.2023
Unser Privateigentum wollen wir unter der Bedingung, unter der wir alle anderen verpflichten, zur Erleichterung der Provinzialen und zur Erfüllung der kanonischen Pflichten einsetzen.