Sed excessit occasio iussionem, quandoquidem non locis solitis frumenta quae ex diversis sunt saltibus convehenda trahantur, sed eo usque portentur, quo grave atque damnosum est provehere.
von joanna.86 am 27.12.2017
Aber der Anlass hat die Anordnung überschritten, da das Getreide, das aus verschiedenen Waldgebieten zusammengebracht werden muss, nicht an die üblichen Orte gebracht wird, sondern dorthin transportiert wird, wo der Transport beschwerlich und schädlich ist.
von marko83 am 14.01.2016
Aber die Situation ist über die ursprüngliche Anweisung hinausgegangen, da das Getreide, das aus verschiedenen Gebieten gesammelt werden muss, nicht an die üblichen Orte gebracht wird, sondern stattdessen an Stellen transportiert wird, an denen der Versand kostspielig und unpraktisch ist.