Eos tamen a praedictis oneribus excipi oportebit, qui in legationibus publicis versati sunt.
von haily905 am 06.04.2018
Diejenigen jedoch wird man von den vorgenannten Verpflichtungen befreien müssen, die in öffentlichen Gesandtschaften tätig waren.
von milana929 am 16.08.2022
Diejenigen jedoch, die in offiziellen diplomatischen Missionen tätig waren, sollten von diesen zuvor genannten Verpflichtungen ausgenommen sein.