Si quod extraordinarium concilium postulatur, cum vel ad nos est mittenda legatio vel vestrae sedi aliquid intimandum, id, quod inter omnes communi consilio tractatuque convenerit, minime in examen cognitoris ordinarii referatur.
von john.n am 09.12.2013
Wenn ein außerordentlicher Rat gefordert wird, wenn entweder eine Delegation zu uns gesandt werden muss oder etwas Ihrer Stelle mitgeteilt werden muss, soll dasjenige, was von allen in gemeinsamer Beratung und Erörterung vereinbart worden ist, keinesfalls der Prüfung des ordentlichen Richters vorgelegt werden.
von jaydon.958 am 23.01.2014
Wenn ein außerordentlicher Rat angefordert wird, sei es zur Entsendung einer Delegation zu uns oder zur Mitteilung an Ihre Diözese, sollte das, was in gemeinsamer Beratung und Übereinkunft festgelegt wurde, keinesfalls der Prüfung der regulären Behörden vorgelegt werden.