Provincialium enim desideria, quibus necessaria saepe fortuitis remedia deposcuntur, vobis agnoscere atque explorare permittimus, ut sit examinis tui, quae ex his auxilio tuo protinus implenda sunt, et quae clementiae nostrae auribus intimanda videantur.
von marco.e am 31.05.2014
Von den Provinzbewohnern nämlich die Bitten, mit denen oft notwendige Abhilfemaßnahmen für unerwartete Situationen gefordert werden, erlauben wir euch zu erkennen und zu erkunden, sodass es eurer Prüfung obliegt, welche von diesen durch eure Hilfe unverzüglich erfüllt werden müssen und welche unseren Ohren der Milde vorgetragen zu werden scheinen.
von dua.c am 08.12.2017
Wir ermächtigen Sie, die Petitionen der Provinzbürger zu prüfen und zu untersuchen, die oft notwendige Lösungen für unerwartete Probleme begehren. Es liegt in Ihrem Ermessen zu bestimmen, welche dieser Angelegenheiten Sie kraft Ihrer eigenen Autorität unverzüglich behandeln sollten und welche unserer Beurteilung und Überlegung vorgelegt werden müssen.