In loco autem publico de communi utilitate provincialium sententia proferatur, atque id, quod maioris partis probaverit adsensus, sollemnis firmet auctoritas.
von nala8829 am 07.04.2014
An einem öffentlichen Ort soll eine Meinung zur gemeinsamen Nutzung der Provinzen vorgebracht werden, und was die Zustimmung der Mehrheit gebilligt hat, soll durch feierliche Autorität bestätigt werden.
von johannes.i am 24.08.2024
Die Entscheidungen über das Gemeinwohl der Provinzbewohner sollen an einem öffentlichen Ort verkündet werden, und was die Mehrheit billigt, soll von der zuständigen Autorität offiziell bestätigt werden.