Huiusmodi autem sententia prope finem triennii proferatur, pro quo et praesentem legem induximus.
von johann8841 am 04.06.2014
Ein Bescheid dieser Art soll gegen Ende des Dreijahreszeitraums verkündet werden, für welchen wir auch das gegenwärtige Gesetz eingeführt haben.
von miran.865 am 29.07.2013
Diese Entscheidung sollte kurz vor Ablauf der Dreijahresfrist ergehen, weshalb wir dieses Gesetz ursprünglich geschaffen haben.