Unde si non ex voluntate domini vendentibus his fundum comparasti, pervides improbum tuum desiderium esse dominium ex huiusmodi emptione tibi concedi desiderantis.
von marcus.a am 01.04.2023
Wenn du den Grundbesitz nicht mit dem Willen des Eigentümers erworben hast, erkennst du, dass dein unzulässiges Verlangen darauf abzielt, dir durch diesen Kauf Herrschaftsrechte gewähren zu lassen.
von stella.c am 07.11.2023
Wenn Sie die Liegenschaft von Verkäufern erworben haben, die nicht die Erlaubnis des Eigentümers besaßen, müssen Sie erkennen, dass Ihr Wunsch, durch einen solchen Erwerb Eigentum zu erlangen, unzulässig ist.