Si fortidianum fundum primo pater tuus fratribus per praeceptionem ac mox tibi legavit, concursu dominium eius tibi quoque quaeritur.
von leopold.943 am 04.10.2016
Wenn dein Vater den Grundbesitz zunächst deinen Brüdern als Vorzugserbe und anschließend auch dir zugewendet hat, kannst du durch Erbrechtskonkurrenz Miteigentum daran beanspruchen.
von nina.g am 31.03.2022
Wenn dein Vater zunächst das Fortidianus-Anwesen durch Vorvermächtnis deinen Brüdern und kurz darauf dir zugewendet hat, wird durch Mitanspruch auch dir das Eigentum daran zugesprochen.