Invitus procurationem suscipere nemo cogitur nec eandem ultra, nisi provocationis causa, extendere.
von lorenz.s am 04.11.2020
Niemand kann gezwungen werden, eine Verwaltungsrolle gegen seinen Willen zu übernehmen noch diese über ihre Amtszeit hinaus fortzuführen, außer in Fällen von Berufung.
von marleene.909 am 09.05.2018
Niemand ist gezwungen, eine Prozessvertretung unfreiwillig zu übernehmen, noch diese über das Notwendige hinaus auszudehnen, es sei denn im Falle einer Berufung.