Sed nec defensionem absentis subire compellitur, cum fidem susceptam implere sufficiat.
von jadon.v am 05.10.2024
Aber er ist nicht gezwungen, die Verteidigung des Abwesenden zu übernehmen, da es ausreicht, das übernommene Versprechen zu erfüllen.
von noel878 am 22.04.2016
Zudem sind sie nicht verpflichtet, eine abwesende Person zu verteidigen, da es ausreicht, das bereits gegebene Versprechen zu erfüllen.