Alienam suscipere defensionem virile officium est et ultra sexum muliebrem esse constat.
von lynn.t am 27.03.2019
Die Verteidigung eines anderen zu übernehmen ist eine männliche Pflicht und gilt als über das weibliche Geschlecht hinausgehend.
von milla.f am 01.03.2014
Die Verteidigung anderer gilt als männliche Pflicht und geht nachweislich über das hinaus, was von Frauen erwartet wird.