Militem nec pro patre vel matre vel uxore nec ex sacro rescripto procuratorio nomine experiri oportet, cum neque defensionem alienam suscipere vel redimere negotia vel quasi suffragatorem accedere utilitate publica permittatur.
von elias.833 am 01.04.2021
Ein Soldat darf weder für Vater noch Mutter noch Ehefrau noch aufgrund eines heiligen Rescripts in einer Prozessvertretereigenschaft vorgehen, da es ihm weder erlaubt ist, die Verteidigung eines anderen zu übernehmen noch Rechtsstreitigkeiten aufzukaufen noch als Unterstützer im öffentlichen Interesse aufzutreten.
von marlene.863 am 09.10.2013
Ein Soldat darf nicht als rechtlicher Vertreter auftreten, weder für seinen Vater, seine Mutter noch seine Ehefrau, und zwar auch nicht mit kaiserlicher Ermächtigung, da die öffentliche Ordnung es ihm untersagt, die Rechtsverteidigung einer anderen Person zu übernehmen, Rechtsansprüche zu erwerben oder als Anwalt zu fungieren.