Tutelam administrare virile munus est, et ultra sexum femineae infirmitatis tale officium est.
von jacob.f am 29.12.2013
Die Ausübung der Vormundschaft ist eine Pflicht des Mannes, und eine solche Aufgabe wird als über die Fähigkeiten einer Frau hinausgehend betrachtet.
von lotta.857 am 27.02.2021
Die Vormundschaft zu führen ist eine männliche Pflicht, und ein solches Amt liegt jenseits der Schwäche des weiblichen Geschlechts.