Tutelam pupillorum tuorum sic administrare debes, ne aedificium, quod his relictum est, contra formam alienandi testamento datam vendas.
von fiona.w am 13.06.2018
Die Vormundschaft Ihrer Mündel müssen Sie derart verwalten, dass Sie das Gebäude, welches ihnen hinterlassen wurde, nicht gegen die im Testament vorgegebene Veräußerungsform verkaufen.
von maksim.9933 am 03.03.2015
Du musst die Vormundschaft für deine Schutzbefohlenen so verwalten, dass du das Gebäude, das ihnen hinterlassen wurde, nicht entgegen den testamentarischen Verfügungsbestimmungen verkaufst.