Sed cum post ruptum testamentum patrem pupillorum vestrorum litteras emisisse proponatis, quibus praecedens iudicium confirmavit, praetor nihil contra ius fecit, si novissimam eius voluntatem secutus relictum testamento rei publicae fideicommissum ut ex codicillis relictum praestandum esse pronuntiavit.
von yanic.964 am 07.06.2017
Wenn Sie jedoch behaupten, dass der Vater Ihrer Mündel nach dem ungültigen Testament Briefe gesandt hat, mit denen er das vorherige Urteil bestätigte, hat der Prätor nichts gegen das Recht verstoßen, wenn er, seiner jüngsten Verfügung folgend, anordnete, dass der der Res Publica im Testament hinterlassene Treuhandanteil so zu behandeln sei, als sei er in Kodizillen hinterlassen worden.
von ahmet.917 am 26.08.2013
Jedoch, da Sie behaupten, dass der Vater Ihrer Mündel nach der Ungültigkeit des Testaments Schreiben gesandt hat, die seine vorherige Entscheidung bestätigten, handelte der Magistrat rechtmäßig, als er entschied, dass das im Testament dem Staat hinterlassene Vermächtnis so zu behandeln sei, als wäre es in einem Ergänzungsdokument hinterlassen worden, gemäß dem letzten Willen des Erblassers.