Vel vivo testatore is, qui aliquid ex testamento habuit, post testamentum ab hac luce subtrahebatur, vel ipsum relictum expirabat, forte quadam condicione, sub qua relictum erat, deficiente, quod veteres appellabant in causa caduci:
von lucas.c am 02.07.2015
Entweder wurde während der Erblasser noch lebte, derjenige, der etwas aus dem Testament hatte, nach dem Testament diesem Licht entrissen, oder das Vermächtnis selbst erlosch, möglicherweise durch eine Bedingung, unter der es hinterlassen worden war, die nicht erfüllt wurde, was die Alten als "in causa caduci" bezeichneten:
von eliana.n am 11.08.2016
Entweder verstarb die Person, die etwas aus dem Testament erhalten sollte, während der Erblasser noch lebte, oder das Vermächtnis selbst wurde ungültig, möglicherweise weil eine daran geknüpfte Bedingung nicht erfüllt wurde - etwas, das die alten Juristen ein erloschenes Vermächtnis nannten: