Ea enim vel his relinquebantur, qui in rerum natura tunc temporis, cum condebantur extrema elogia, non fuerant, forte hoc ignorantibus testatoribus, et ea pro non scripto esse leges existimabant:
von lea.931 am 11.07.2021
Diese Dinge wurden nämlich denjenigen überlassen, die zu der Zeit, als die letzten Verfügungen errichtet wurden, in der Natur der Dinge noch nicht existierten, möglicherweise ohne Wissen der Erblasser, und die Gesetze betrachteten diese Dinge als nicht niedergeschrieben:
von lene.d am 04.05.2022
Diese Verfügungen wurden für Personen getroffen, die zum Zeitpunkt der Niederschrift der Testamente noch gar nicht existierten, möglicherweise ohne dass die Erblasser dies wussten, und die Gesetze betrachteten solche Bestimmungen als ungültig: