Rupto quidem testamento postumi agnatione codicillos quoque ad testamentum pertinentes non valere in dubium non venit.
von natalie8978 am 22.04.2021
Es besteht kein Zweifel, dass bei Ungültigwerden eines Testaments durch die Geburt eines Kindes nach dessen Errichtung auch alle diesem Testament beigefügten Kodizille ungültig werden.