Etsi scisses te curatorem datum nec administrasses, ceteris curatoribus et administrationem peragentibus et sufficientibus damno praestando contra te actio dari non potest.
von joel872 am 17.01.2024
Selbst wenn du gewusst hättest, dass du zum Kurator ernannt wurdest und nicht verwaltet hättest, kann gegen dich keine Klage erhoben werden, wenn die anderen Kuratoren sowohl die Verwaltung durchgeführt als auch ausreichend für die Schadensverantwortung waren.
von kim8983 am 10.05.2018
Man kann nicht verklagt werden, wenn man wusste, als Vormund ernannt worden zu sein, ohne diese Rolle auszuüben, solange die anderen Vormünder sowohl die Angelegenheiten verwalteten als auch in der Lage waren, etwaige Verluste auszugleichen.