Si autem nescisses curatorem datum, etiamsi solvendo ceteri non sint, damni periculum ad te non redundabit.
von lewin.d am 07.03.2021
Wenn du nicht wusstest, dass ein Vormund bestellt wurde, wirst du nicht für Verluste haftbar gemacht, selbst wenn die anderen ihre Schulden nicht begleichen können.
von alexandra.963 am 13.08.2023
Wenn du jedoch nichts von der Ernennung des Kurators wusstest, wird das Verlustrisiko nicht auf dich zurückfallen, selbst wenn die anderen nicht zahlungsfähig sind.