Sin autem coheredes solvendo non sint, separatio postulata nullum ei damnum fieri patiatur.
von milena978 am 15.12.2016
Wenn jedoch die Miterben nicht zahlungsfähig sind, darf die beantragte Teilung der antragstellenden Person keinen Schaden zufügen.
von elena.z am 20.09.2019
Sollten jedoch die Miterben nicht zahlungsfähig sein, soll die beantragte Trennung ihm keinen Schaden zufügen.