Matres, quae amissis viris tutelam administrandorum negotiorum in liberos postulant, priusquam confirmatio officii talis in eas iure veniat, fateantur actis sacramento praestito ad alias se nuptias non venire.
von jannik866 am 28.08.2015
Verwitwete Mütter, die eine rechtliche Vormundschaft zur Verwaltung der Angelegenheiten ihrer Kinder beantragen, müssen unter Eid schwören, dass sie nicht wieder heiraten werden, bevor sie rechtlich für diese Aufgabe ernannt werden können.
von lio.934 am 01.04.2023
Mütter, die nach dem Verlust ihrer Ehemänner die Vormundschaft zur Verwaltung der Angelegenheiten ihrer Kinder anstreben, müssen, bevor ihnen ein solches Amt kraft Gesetzes bestätigt wird, unter Eid erklären, dass sie keine weiteren Ehen eingehen werden.