Actionem ei, qui absentis nomine agere vult, si non eum defendat, denegari oportere iam edicto perpetuo expressum est.
von josefine.s am 19.06.2023
Eine Klage demjenigen, der im Namen einer abwesenden Person handeln will, sollte, wenn er diese nicht verteidigt, verweigert werden, wie bereits im ewigen Edikt festgelegt wurde.
von lara.f am 22.05.2021
Das ewige Edikt hat bereits festgelegt, dass jemand, der im Namen einer abwesenden Person handeln will, das Recht dazu verwehrt werden soll, wenn er diese Person nicht verteidigt.