Etsi severior sententia dici debuit, tamen, cum proconsul vir clarissimus certis rationibus motus mitiorem sententiam dixerit et ordine decurionum te biennio abstinere iussit, transacto tempore non esse te in numero infamium palam est eo, quod ex antidiastolys post biennium remisisse tibi prohibitionem decurionatus iudex videtur.
von alina.975 am 15.01.2017
Obwohl eine strengere Strafe hätte verhängt werden sollen, hat der angesehene Prokonsul aufgrund bestimmter Gründe ein milderes Urteil gefällt und Sie nur für zwei Jahre vom Stadtrat ausgeschlossen. Nunmehr ist klar, dass Sie nicht mehr als entehrt gelten, da der Richter offenbar Ihre Sperre für den Stadtratsdienst nach Ablauf der zweijährigen Frist aufgehoben hat.
von maya.i am 19.11.2013
Obwohl eine strengere Verurteilung hätte ausgesprochen werden müssen, hat dennoch der Prokonsul, ein höchst angesehener Mann, aus bestimmten Gründen eine mildere Verurteilung ausgesprochen und angeordnet, dass Sie für zwei Jahre vom Decurionenstand ausgeschlossen werden. Nach Ablauf dieser Zeit ist offensichtlich, dass Sie nicht in der Gruppe der Ehrenlosen zählen, da der Richter aus den gegensätzlichen Umständen nach zwei Jahren die Decurionenverbot offenbar aufgehoben zu haben scheint.