Neque furti neque vi bonorum raptorum neque peculatus damnatus intellegi potest, qui, cum plus debiti nomine tributorum exegisset, in duplum a praeside condemnatus est.
von zoe.o am 06.04.2022
Jemand, der vom Gouverneur angewiesen wurde, nach Erhebung übermäßiger Steuern den doppelten Betrag zurückzuzahlen, kann nicht als schuldig in Bezug auf Diebstahl, Raub oder Veruntreuung angesehen werden.
von friederike.q am 02.01.2021
Weder des Diebstahls noch des Raubguts noch der Veruntreuung kann er für schuldig befunden werden, der, nachdem er im Namen der Steuerschuld mehr erhoben hatte, vom Präses auf das Doppelte verurteilt wurde.