Infamiae detrimentum minime tibi adfertur ob id solum, quod in carcerem coniectus es vel vincula tibi iussu legitimi iudicis iniecta sunt.
von mats.971 am 03.06.2013
Dein Ruf erleidet keinen Schaden allein deshalb, weil du auf Anordnung eines rechtmäßigen Richters ins Gefängnis geworfen oder in Ketten gelegt wurdest.
von aliyah.q am 26.10.2019
Ein Rufschädigungsschaden wird dir keinesfalls allein dadurch zugefügt, dass du auf Anordnung eines rechtmäßigen Richters ins Gefängnis geworfen oder mit Ketten belegt wurdest.