Si posidonium in tempus anni relegatum secundum sententiam non excessisse proconsulis probaveris, quinque annis exilio temporario damnandum inter infames haberi non oportet, quando sententiae severitas cum ceteris damnis transigere videatur.
von martin857 am 27.06.2017
Wenn Sie nachweisen können, dass Posidonius, der für eine Zeitspanne des Jahres gemäß dem Spruch des Prokonsuls verbannt wurde, diese nicht überschritten hat, so geziemt es sich nicht, ihn unter den Unehrenhaften zu führen, nachdem er zu einem zeitlich begrenzten Exil von fünf Jahren verurteilt wurde, da die Strenge des Urteils mit den übrigen Strafen in Einklang zu stehen scheint.
von mads.j am 15.12.2022
Wenn Sie nachweisen können, dass Posidonius die von der Verurteilung des Prokonsuls festgelegte zeitweilige Verbannung nicht überschritten hat, sollte er während seiner fünfjährigen zeitweiligen Verbannung nicht als ehrlos gelten, da die Härte des Urteils Strafe genug zu sein scheint.