Cum iudex in definitiva sententia iusiurandum solummodo praestari praecipiat, non tamen addat, quid ex recusatione vel praestatione sacramenti fieri oportet, huiusmodi sententiam nullam vim obtinere palam est.
von alva.911 am 07.01.2014
Es ist offensichtlich, dass eine gerichtliche Entscheidung keine Rechtsgültigkeit hat, wenn der Richter lediglich anordnet, dass ein Eid zu leisten ist, ohne dabei zu spezifizieren, was im Falle der Eidesleistung oder -verweigerung geschehen soll.
von martha841 am 10.05.2017
Wenn ein Richter in einem rechtskräftigen Urteil lediglich anordnet, dass ein Eid zu leisten ist, jedoch nicht hinzufügt, was bei Verweigerung oder Leistung des Eides zu geschehen hat, ist offensichtlich, dass ein solches Urteil keine Rechtswirksamkeit erlangt.