Nulli, qui statuendi non habet facultatem, interdicere patriae cuiquam permittitur.
von filipp.972 am 19.10.2024
Niemand, der keine rechtliche Befugnis hat, darf jemanden aus seiner Heimat verbannen.
von marla865 am 10.08.2018
Niemandem, der nicht die Befugnis zur Entscheidungsfindung besitzt, ist es erlaubt, jemanden die Heimat zu untersagen.