Quidquid insuper privilegiorum retro principum sacris adfatibus vel auctoritate tribunalis cuius interest huic eidem ordini datum ostenditur, inviolatum servari.
von christoph.933 am 27.01.2024
Was darüber hinaus an Privilegien von früheren Herrschern durch heilige Erlasse oder durch Autorität des Tribunals, dessen Angelegenheit es ist, diesem selben Orden gegeben wird, ist unversehrt zu bewahren.
von keno9895 am 14.02.2020
Darüber hinaus sollen alle zuvor diesem Orden durch kaiserliche Erlasse oder durch die Autorität des zuständigen Tribunals gewährten Privilegien unversehrt aufrechterhalten werden.