Aliis nihilo minus privilegiis, quae iam pridem memoratis vel fisci patronis vel adhuc advocationis pro tempore peragentibus officium togatis diversis modis indulta sunt, ex hac etiam sanctione nostra in sua stabilitate duraturis.
von maxime.z am 15.05.2019
Die anderen Privilegien, die zuvor auf verschiedene Weise den genannten Finanzanwälten und den derzeit praktizierenden Rechtsanwälten gewährt wurden, werden auch aufgrund dieser unserer Verordnung in ihrer Gültigkeit bestehen bleiben.
von annika8964 am 20.03.2023
Mit anderen Privilegien gleichwohl, die bereits zuvor den genannten Fiskusanwälten oder den Togenträgern, die noch gegenwärtig das Amt der Anwaltschaft ausüben, auf verschiedene Weise gewährt wurden, werden auch durch unsere gegenwärtige Verfügung in ihrer Stabilität fortbestehen.