Sub praetextu specierum post repertarum generali transactione finita rescindi prohibent iura.
von elyas822 am 20.07.2018
Die Rechtsvorschriften verbieten die Rückgängigmachung einer abgeschlossenen Gesamttransaktion unter dem Vorwand später entdeckter Umstände.
von ela.d am 20.09.2013
Die Gesetze verhindern, dass ein abgeschlossener genereller Vergleich aufgrund von nachträglich entdeckten Umständen rückgängig gemacht wird.